Die Regenwasser-Be-Halteregion Thayaland

Förderung der Nutzung bzw. der Versickerung von Regenwasser im Zukunftsraum Thayaland

Der Hintergrund

Wasser ist für unser aller Leben und Wirtschaften die wichtigste Ressource – sei es als Trinkwasser, Brauchwasser oder für die Produktion unserer Lebensmittel.

Die letzten Jahre haben in ganz Österreich gezeigt, dass die Verteilung über das Jahr äußerst ungleich ausfallen kann – mit längeren Regenperioden aber auch mit monatelangen Dürrephasen. Ein Blick in ausgetrocknete Bäche, auf Niedrigstwasserstände in der Thaya und trockengefallene Brunnen weisen auf durch die fortschreitende Klimaänderung immer wichtiger werdende Thematik des (Grund-)-Wasserhaushaltes in der Region hin.

Damit die Böden Grundwasser auch in Trockenphasen in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stellen können ist es wichtig, dass sie Wasser bei Niederschlagsereignissen aufnehmen und speichern können. Große Bedeutung nehmen hier der Humusanteil, Wälder, Moore und Feuchtstandorte ein – aber auch in Siedlungsgebieten kann durch Entsiegelung diese wichtige Bodenfunktion erhalten und verbessert werden. Ein wirkungsvolle Maßnahme ist auch die Versickerung von Regenwasser anstatt es über den Kanal zu „entsorgen“, da es damit zur Bildung von Grundwasser kommt anstatt es über schnellstem Wege über die Kläranlage und die Flüsse verloren gehen zu lassen. Hinzu kommt, dass die Kanalisationen bei Starkregenereignissen häufig überlastet werden , der Betrieb der Kläranlagen teuer ist und eine Belastung für die Umwelt darstellt.

Die Regenwasser-Be-Halte-Region

Aus vielerlei Hinsicht ist es daher sinnvoll, mit der lebenswichtigen Ressource Wasser klug, vorausschauend und verantwortungsvoll umzugehen. Die Mitgliedsgemeinden der Kleinregion Zukunftsraum Thayaland haben es sich daher als Ziel gesetzt, den Umgang mit Wasser stärker in den Blickpunkt zu rücken – mit wohlwollender Unterstützung durch die Politik!

Vlnr.: KLAR!-Manager Martin Schrammel MA BSc., Bgm. Obmann des Zukunftsraumes Thayaland, Bgm. Ing. Eduard Köck, Landesfraustellvertreter Dr. Stephan Pernkopf, BR Viktoria Hutter

Positive Beispiele

Die KLAR! Region Thayaland (Klimawandel-Anpassungs-Modell-Region) begann 2021, mit Hilfe der KLAR!-Anschlussförderung des Landes Niederösterreich, Schulen und Kindergärten der Region mit Regentonnen und Gießkannen für ihre Gärten auszustatten, um schon die Kleinsten für das Thema zu sensibilisieren.

Die Marktgemeinde Dietmanns hat beim Umbau ihres Gemeindezentrums bereits Regenwasserzisternen eingebaut, mittels derer die Toilettenanlagen betrieben sowie Wasser für die Grünraumpflege und die Straßenreinigung gesammelt werden. Weiters wird die Regenwassernutzung durch Private seit Jahren mittels Gemeindezuschüssen gefördert.

In der Marktgemeinde Thaya wird das Regenwasser einer ganzen Wohnsiedlung in ein Versickerungsbecken zur Grundwasserbildung geleitet.

Der Zukunftsraum Thayaland rüstet die öffentliche Toilette entlang der TOP-Radroute Thayarunde an seinem Bürostandort in Dobersberg sowie die Toiletten am ehem. Bahnhof in Waldkirchen an der Thaya auf Regenwassernutzung um.

Kein Anspruch auf Vollständigkeit!
Weitere positive Beispiele gerne willkommen unter: klar@thayaland.at

"All das hilft, wertvolles Trinkwasser zu sparen und die Grundwasserreserven zu schonen!"

Der nächste Schritt

Nun gehen die Mitgliedsgemeinden konsequent einen Schritt weiter: Ab 2024 wird es für alle Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes (mit Ausnahme von Raabs und Groß-Siegharts!) die Möglichkeit geben, von ihrer Gemeinde einen Zuschuss für die Nutzung bzw. die Versickerung von Regenwasser zu erhalten.

Für den Einbau bzw. die Nachrüstung von Regenwassernutzungsanlagen, der Regenwasserversickerung mittels Sickerschächten oder Biotopen wird es möglich sein, eine Gemeindeförderung in Höhe von max. € 500,– pro Liegenschaft zu erhalten. Dies erscheint auf den ersten Blick vielleicht nicht viel – man darf allerdings nicht vergessen, dass vor allem bei der Nutzung von Regenwasser für Toiletten und die Gartenbewässerung große Mengen Trinkwasser NICHT über die Ortswasserleitung bezogen und somit teuer bezahlt werden müssen!

Als besonderen Bonus gibt es in einigen Gemeinden für Liegenschaften mit Anlagen, welche völlig ohne Einleitung von Regenwasser in den Kanal auskommen, den Erlass des Zuschlages für die Kanalgebühr.

Es profitiert davon aber nicht nur die Liegenschaftsbesitzerin bzw. Liegenschaftsbesitzer direkt durch einen finanziellen Anreiz, sondern auch die Gemeinde durch weniger Wasser bei Regenereignissen im Kanal bzw. der Kläranlage – dies spart Geld, welches wiederum an anderer Stelle den Bewohnerinnen und Bewohnern zu Gute kommt.

Das wichtigste aber ist, dass die Maßnahme einen weiteren Baustein zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels darstellt, die Gesellschaft als Ganzes widerstandsfähiger gegen Extremereignisse macht und eine Investition in die Zukunft für unsere Kinder und Region ist.

Die Förderung im Detail

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Wer wird gefördert?

Liegenschaften mit Ein- und Mehrfamilienhäusern, Reihenhäuser, Wohnbaugenossenschaften

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Was wird gefördert?

Die Regenwassernutzung bzw. Versickerung auf Eigengrund- somit der Ankauf sowie die Errichtung von Regenwasserzisternen, Sickerschächten und Biotopen für die Regenwassereinleitung bei fachmännischem Einbau durch konzessionierte Unternehmen.

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Förderhöhe

30 % der Kosten, jedoch max. € 500,– pro Liegenschaft

Optional: Der Erlass des Zuschlages zur Kanalgebühr (gemeindeabhängig)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Berechnung der Sickerfläche / Sickervolumens bzw. der Zisternengröße(n) von dafür zugelassenen Unternehmen
  • Baubewilligung durch die zuständige Gemeinde
  • Bestätigung über ordnungsgemäße Durchführung von dafür zugelassenen Unternehmen
  • Rechnung inkl. Zahlungsbestätigung (datiert nach 01.01.2024)

Förderablauf

 

  • Herunterladen [LINK] des Formulares oder Abholung in ihrem Gemeindeamt (verfügbar ab 1.1.2024)
  • Das vollständig ausgefüllte Formular muss unterschrieben in ihrem Gemeindeamt abgegeben bzw. per Post an dieses zugesandt werden
  • Alle benötigten Beilagen / Dokumente / Nachweise müssen als Kopie beigefügt werden
  • Die Förderungsfähigkeit und Freigabe des Förderbetrages wird durch den Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde festgestellt
  • Die Förderwerberin bzw. der Förderwerber wird danach von der Gemeinde über die Förderentscheidung informiert
  • Auszahlung des Förderbetrages an das im Förderantrag angegebene Konto bzw., wenn dies von der Gemeinde so festgelegt wurde, als Gutscheine in Form von Regionalwährungen (zB. „Waidhofner Taler“, „Thayaland-Zehner“, „Thaya-Gutscheine“ etc.)

Zeitungsartikel zum Thema

Hilfe benötigt oder Fragen?

Bitte wenden Sie sich an ihre zuständige Heimatgemeinde – diese nimmt sich gerne Zeit, Sie bei Ihrem Projekt und Beitrag für unsere Umwelt zu unterstützen.

Hinweis

Trotz größter Sorgfalt können Fehler passieren –
wir stellen hiermit keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit
aller hier wiedergegebenen Informationen.

Vielen Dank für Ihr Interesse,

Ihr KLAR!-Manager des Zukunftsraum Thayaland,
Martin Schrammel, MA BSc.